FAQs
1. Ich habe eine Verlustmeldung auf ihrer Website angegeben, muss ich danach auch noch ins Magistrat oder ins Fundbüro um diese zu bestätigen?
Sie können auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at eine Verlustmeldung erfassen, die allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht wird. Das erhöht deutlich die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen. Im Zuge der Erfassung Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie auch eine Bestätigung, dass die Verlustmeldung im System gespeichert wurde. Diese kann ausgedruckt werden und enthält auch die eindeutige Referenznummer, unter der Ihre Verlustmeldung in der Datenbank gespeichert wurde. Die Erfassung einer Verlustmeldung auf der Fundservice- Österreich Plattform ist für Bürger kostenlos.
Manche Stellen wie Versicherungen verlangen die Ausstellung einer bestätigten Verlustanzeige. So eine bestätigte Verlustanzeige kann in Österreich nur durch eine Behörde ausgestellt werden und ist mit Kosten verbunden. Sie benötigen jedoch nur dann eine Bestätigung der Verlustanzeige durch eine Fundbehörde, wenn eine Versicherung oder andere Stelle diese explizit fordert.
Im Normalfall ist damit die Erfassung der Verlustmeldung auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at ausreichend, um diese allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich zu machen.
Achtung: Für einige spezielle Gegenstände, die verloren werden, beispielsweise Waffen oder Sprengmittel, aber auch wenn Sie Ausweise (Führerschein, Kennzeichentafel, etc.) verloren haben, muss der Verlust zusätzlich auch bei einer Dienststelle der Polizei angezeigt werden. Auch Diebstahlsanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Details zu den Ausnahmen finden Sie auch auf oesterreich.gv.at – dem Amtshelfer des Bundes unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/verloren_gefunden/ Seite.628000.html
2. Ich benötige für die Versicherung die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige. Können Sie mir diese bitte ausstellen?
Wir repräsentieren lediglich die zentralen Fundservice- Österreich Plattform fundamt.gv.at, nicht jedoch eine Fundbehörde.
Sie können auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at eine Verlustmeldung erfassen, die allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht wird. Das erhöht deutlich die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen. Im Zuge der Erfassung Ihrer Verlustmeldung erhalten Sie auch eine Bestätigung, dass die Verlustmeldung im System gespeichert wurde. Diese kann ausgedruckt werden und enthält auch die eindeutige Referenznummer, unter der Ihre Verlustmeldung in der Datenbank gespeichert wurde. Die Erfassung einer Verlustmeldung auf der Fundservice- Österreich Plattform ist für Bürger kostenlos.
Manche Versicherungen oder andere Stellen verlangen jedoch die Ausstellung einer bestätigten Verlustanzeige. So eine bestätigte Verlustanzeige kann in Österreich nur durch eine Behörde ausgestellt werden und ist mit Kosten verbunden.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung einer Verlustanzeige daher direkt an eine Fundbehörde. Haben Sie bereits eine Verlustmeldung Online auf der Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at 6erfasst, geben Sie bitte nach Möglichkeit auch die eindeutige Referenznummer Ihrer Verlustmeldung der Behörde bekannt. Dann müssen Ihre Daten von der Behörde nicht neu erfasst werden und die Ausstellung der Verlustanzeige kann rascher erfolgen.
Details in Bezug auf die Ausstellung einer Verlustanzeige finden Sie auch auf oesterreich.gv.at – dem Amtshelfer des Bundes unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/ verloren_gefunden/Seite.628000.html
3. Ich habe eine Verlustmeldung erstellt und auf der Abschlusseite war ein möglicherweise passenden Treffer aufgelistet. Was muss ich jetzt tun?
Die auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at erfassten Verlustmeldungen werden den teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht, was die Chance, dass sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen, deutlich erhöht.
Sobald Sie eine Verlustmeldung fertig erfasst haben, wird ein Abgleich mit den Funden durchgeführt, die in den teilnehmenden Fundbüros abgegeben wurden. Gibt es passende Treffer, bei denen es sich um Ihren verlorenen Gegenstand handelt könnte, so werden die möglichen Übereinstimmungen direkt auf der Abschlussseite in einer Liste ausgegeben. Sie können jeweils die „Details“ öffnen und das entsprechende Fundbüro unter Angabe der angeführten Referenznummer direkt kontaktieren. Das Fundbüro klärt dann mit Ihnen direkt die weiteren Schritte ab.
Wir kein passender Treffer angezeigt, heißt das nicht, dass Sie Ihren verlorenen Gegenstand nicht mehr zurückerhalten. Evtl. wurde er einfach noch nicht bei einem Fundbüro abgegeben oder noch nicht erfasst. Da Ihre Verlustmeldung in der zentralen Fundservice- Österreich Plattform jedoch weiterhin gespeichert bleibt, wird diese auch laufend beim Abgleich der abgegebenen Funde mit den erfassten Verlustmeldungen berücksichtigt. Wird Ihr Fund in weiterer Folge bei einem teilnehmenden Fundbüro abgegeben, erfolgt im Zuge der Erfassung des Fundes durch das Fundbüro ein Abgleich mit Ihrer zuvor erfassten Verlustmeldung. Das Fundbüro wird Sie dann unter den angegebenen Kontaktdaten direkt kontaktieren und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluß der Erfassung eine Bestätigungs-Email mit einem Link zugesendet, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit wieder öffnen können. Wählen Sie in der Verlustmeldung „Speichern und Funde anzeigen“ um ggf. auch selbst nochmals einen Abgleich mit den von den Fundbüros erfassten, abgegebenen Gegenständen durchzuführen. Sie müssen dafür nicht nochmals Ihre Daten eingeben oder eine weitere Verlustmeldung erstellen.
4. Ich habe eine Verlustmeldung erstellt und auf der Abschlusseite war kein passenden Treffer aufgelistet. Erhalte ich damit meinen verlorenen Gegenstand nicht mehr zurück?
Die auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at erfassten Verlustmeldungen werden den teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht, was die Chance, dass sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen, deutlich erhöht.
Sobald Sie eine Verlustmeldung fertig erfasst haben, wird ein Abgleich mit den Funden durchgeführt, die in den teilnehmenden Fundbüros abgegeben wurden.
Wir kein passender Treffer angezeigt, heißt das nur, dass zum Zeitpunkt der Erfassung Ihres verlorenen Gegenstands dieser noch nicht in der zentralen Datenbank vorhanden ist. Evtl. wurde er aber einfach noch nicht bei einem Fundbüro abgegeben oder noch nicht in der Datenbank erfasst. Oft werden verlorene Gegenstände von den Findern erst etwas später in ein Fundbüro gebracht. Da Ihre Verlustmeldung in der zentralen Fundservice-Österreich Plattform jedoch weiterhin gespeichert bleibt, wird diese auch laufend beim Abgleich der abgegebenen Funde mit den erfassten Verlustmeldungen berücksichtigt. Wird Ihr Fund in weiterer Folge bei einem teilnehmenden Fundbüro abgegeben, erfolgt im Zuge der Erfassung des Fundes durch das Fundbüro ein Abgleich mit Ihrer zuvor erfassten Verlustmeldung. Das Fundbüro wird Sie dann unter den angegebenen Kontaktdaten direkt kontaktieren und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluß der Erfassung eine Bestätigungs-Email mit einem Link zugesendet, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit wieder öffnen können. Wählen Sie in der Verlustmeldung „Speichern und Funde anzeigen“ um ggf. auch selbst nochmals einen Abgleich mit den von den Fundbüros erfassten, abgegebenen Gegenständen durchzuführen. Sie müssen dafür nicht nochmals Ihre Daten eingeben oder eine weitere Verlustmeldung erstellen.
5. Ich habe eine Verlustmeldung erfasst und möchte in der Verlustmeldung nachträglich noch Daten ergänzend oder ändern. Was muss ich tun?
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluß der Erfassung eine Bestätigungs-Email zugesendet. In dieser E-Mail ist ein persönlicher Link enthalten, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit selbst ändern/ ergänzen und bei Bedarf auch stornieren können. Rufen Sie Ihre Verlustmeldung über den zugesendeten Link auf und ergänzen Sie die gewünschten Daten (z.B. IMEI- Nummer, Schlüsselnummer, Foto) oder ändern Sie die Daten wo erforderlich.
Nach dem Speichern werden die aktualisierten Daten Ihrer Verlustmeldung unmittelbar den teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht. Mit aktuellen und möglichst genauen Angaben zum verlorenen Gegenstand steigt natürlich die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen.
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung kein Passwort eingegeben, ist eine nachträgliche
Anpassung / Änderung Ihrer Verlustmeldung leider nicht möglich. Bei Bedarf erstellen Sie in diesem Fall einfach eine neue Verlustmeldung.
6. Ich habe bereits eine Verlustmeldung erfasst. Können Sie mir sagen, ob der gesuchte Gegenstand schon aufgetaucht ist?
Wir repräsentieren lediglich die Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at, nicht jedoch eine konkrete Fundbehörde einer Gemeinde. Daher haben wir leider keinen Einblick, ob und wann Ihr verlorener Gegenstand gefunden und in einem Fundbüro abgegeben wurde.
Die auf dieser zentralen Plattform erfassten Verlustmeldungen werden den teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht, was die Chance, dass sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen, deutlich erhöht.
Wir ein passender Gegenstand in einem Fundbüro abgegeben, kann das Fundbüro die Daten mit Ihrer zuvor erstellten Verlustmeldung abgleichen und wird Sie unter den bekannt gegebenen Kontaktinformationen direkt kontaktieren.
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluß der Erfassung eine Bestätigungs-Email zugesendet. In dieser E-Mail ist ein persönlicher Link enthalten, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit wieder öffnen können. Wählen Sie in der Verlustmeldung „Speichern und Funde anzeigen“ um auch selbst jederzeit einen Abgleich mit den von den Fundbüros erfassten, abgegebenen Gegenständen durchzuführen. Ist ein potentiell passender Treffer dabei, können Sie das Fundbüro unter Angabe der angeführten Referenznummer direkt kontaktieren.
7. Ich habe eine Verlustmeldung erstellt, den Gegenstand nun aber wieder gefunden. Können Sie die Verlustmeldung bitte stornieren?
Haben Sie bei der Erfassung Ihrer Verlustmeldung ein Passwort eingegeben, wurde Ihnen mit Abschluß der Erfassung eine Bestätigungs-Email zugesendet. In dieser E-Mail ist ein persönlicher Link enthalten, über den Sie Ihre erstellte Verlustmeldung jederzeit selbst ändern/ ergänzen und auch stornieren können. Rufen Sie Ihre Verlustmeldung über den zugesendeten Link auf und wählen Sie „Verlustmeldung stornieren“ aus. Damit wird die Verlustmeldung aus der zentralen Online-Datenbank storniert und ist für die teilnehmenden Fundbüros nicht mehr zugänglich.
Haben Sie kein Passwort eingegeben oder den persönlichen Link gelöscht, können Sie die Verlustmeldung nicht vorzeitig wieder stornieren. Wird kein passender Gegenstand in einem Fundbüro abgegeben, läuft nach einer bestimmten Frist eine Verlustmeldung jedoch auch so automatisch ab und ist damit für die teilnehmenden Fundbüros ebenfalls nicht mehr zugänglich. Sie müssen damit auch in diesem Fall normalerweise nichts tun.
8. Ich habe eine Verlustmeldung erfasst und einen persönlichen Link zur Bearbeitung / Stornierung zugesendet bekommen. Leider habe ich das Passwort zum Öffnen der Verlustmeldung vergessen. Können Sie mir das Passwort wieder zusenden oder zurücksetzen?
Die eingegebenen Passwörter werden in unserem System verschlüsselt abgespeichert. Es ist uns daher leider nicht möglich, Ihr Passwort einzusehen und es Ihnen zuzusenden. Leider können wir Ihr Passwort auch nicht zurücksetzen, da wir aufgrund von Datenschutzvorgaben mit Passwort-Rücksetzungen nur mittels E-Mail Kanal Ihre Daten nicht ausreichend schützen könnten.
Jede erfasste Verlustmeldungen läuft nach einer bestimmten Frist jedoch automatisch ab und wird damit von selbst obsolet.
Bei Bedarf erstellen Sie daher einfach einfach eine neue Verlustmeldung mit den korrekten Daten zum verlorenen Gegenstand bzw. Ihren aktuellen Kontaktdaten. Alternativ können Sie sich auch direkt an das Fundbüro Ihrer Gemeinde wenden.
9. Ich wurde vom Fundbüro kontaktiert und soll noch Daten nachliefern / Ich wurde vom Fundbüro kontaktiert und habe noch eine Rückfrage. Wohin kann ich mich wenden?
Wir repräsentieren lediglich die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at, nicht jedoch eine Fundbehörde.
Sie können auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at eine Verlustmeldung erfassen, die allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht wird. Das erhöht die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen deutlich.
Durch dieses Service ersparen Sie sich somit, dass Sie bei jedem einzelnen teilnehmenden Fundbüro Ihren Verlust melden müssen bzw. mit jedem Fundbüro einzeln abklären müssen, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Wurde ein Gegenstand gefunden und in einem Fundbüro abgegeben, so kann Sie ein an fundamt.gv.at teilnehmendes Fundbüro direkt unter den in der Verlustmeldung bekanntgegebenen Kontaktdaten kontaktieren – wenn es eine zum Fund passende Verlustmeldung im System gibt.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle weiteren Schritte direkt zwischen Ihnen und dem Fundbüro, das Sie kontaktiert hat, abzuklären. Die Kontaktinformationen zum Fundbüro als auch die Öffnungszeiten etc. des Fundbüros erhalten Sie im Zuge der Kontaktaufnahme durch das Fundbüro bzw. finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Fundbüros / der jeweiligen Gemeinde, das/die Sie bzgl. des gefundenen Gegenstands kontaktiert hat.
Da wir nur die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at repräsentieren, nicht jedoch ein konkretes Fundbüro, können wir leider keine Rückfragen oder Auskünfte zu Ihrem gefundenen Gegenstand geben. Bitte klären Sie dies direkt mit dem zuständigen Fundbüro, das Sie kontaktiert hat bzw. nehmen Sie diekt mit dem Fundbüro Kontakt auf, das in der Trefferliste im Infoblatt angeführt ist.
10. Wann kann ich meinen gefundenen Gegenstand abholen kommen? Welche Ausweise muss ich zur Abholung mitnehmen?
Wir repräsentieren lediglich die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at, nicht jedoch eine Fundbehörde.
Sie können auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at eine Verlustmeldung erfassen, die allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht wird. Das erhöht die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen deutlich.
Durch dieses Service ersparen Sie sich somit, dass Sie bei jedem einzelnen teilnehmenden Fundbüro Ihren Verlust melden müssen bzw. mit jedem Fundbüro einzeln abklären müssen, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Wurde ein Gegenstand gefunden und in einem Fundbüro abgegeben, so kann Sie ein an fundamt.gv.at teilnehmendes Fundbüro direkt unter den in der Verlustmeldung bekanntgegebenen Kontaktdaten kontaktieren – wenn es eine zum Fund passende Verlustmeldung im System gibt.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle weiteren Schritte direkt zwischen Ihnen und dem Fundbüro, das Sie kontaktiert hat, abzuklären. Die Kontaktinformationen zum Fundbüro als auch die Öffnungszeiten etc. des Fundbüros erhalten Sie im Zuge der Kontaktaufnahme durch das Fundbüro bzw. finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Fundbüros / der jeweiligen Gemeinde, das/die Sie bzgl. des gefundenen Gegenstands kontaktiert hat.
Da wir nur die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at repräsentieren, nicht jedoch ein konkretes Fundbüro, können wir leider keine Rückfragen oder Auskünfte zu Ihrem gefundenen Gegenstand geben. Bitte klären Sie dies direkt mit dem zuständigen Fundbüro, das Sie kontaktiert hat bzw. nehmen Sie diekt mit dem Fundbüro Kontakt auf, das in der Trefferliste im Infoblatt angeführt ist.
11. Wie lange werden gefundene Gegenstände aufbewahrt? Was passiert mit gefundenen Gegenständen, wenn diese nicht mehr abgeholt werden?
Wir repräsentieren lediglich die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at, nicht jedoch eine Fundbehörde.
Sie können auf der zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at eine Verlustmeldung erfassen, die allen teilnehmenden Fundbüros österreichweit zugänglich gemacht wird. Das erhöht die Chance, dass Sie ihren verlorenen Gegenstand wieder zurück bekommen deutlich.
Durch dieses Service ersparen Sie sich somit, dass Sie bei jedem einzelnen teilnehmenden Fundbüro Ihren Verlust melden müssen bzw. mit jedem Fundbüro einzeln abklären müssen, ob Ihr Gegenstand dort abgegeben wurde.
Wurde ein Gegenstand gefunden und in einem Fundbüro abgegeben, so kann Sie ein an fundamt.gv.at teilnehmendes Fundbüro direkt unter den in der Verlustmeldung bekanntgegebenen Kontaktdaten kontaktieren – wenn es eine zum Fund passende Verlustmeldung im System gibt.
Ab diesem Zeitpunkt sind alle weiteren Schritte direkt zwischen Ihnen und dem Fundbüro, das Sie kontaktiert hat, abzuklären. Die Kontaktinformationen zum Fundbüro als auch die Öffnungszeiten etc. des Fundbüros erhalten Sie im Zuge der Kontaktaufnahme durch das Fundbüro bzw. finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Fundbüros / der jeweiligen Gemeinde, das/die Sie bzgl. des gefundenen Gegenstands kontaktiert hat.
Da wir nur die zentralen Fundservice-Österreich Plattform fundamt.gv.at repräsentieren, nicht jedoch ein konkretes Fundbüro, können wir leider keine Rückfragen oder Auskünfte zu Ihrem gefundenen Gegenstand geben. Bitte klären Sie dies direkt mit dem zuständigen Fundbüro, das Sie kontaktiert hat bzw. nehmen Sie diekt mit dem Fundbüro Kontakt auf, das in der Trefferliste im Infoblatt angeführt ist.
12. Ich habe etwas gefunden. Wo kann ich den Gegenstand abgeben?
Sie haben etwas gefunden und möchten dafür sorgen, dass der/die Eigentümer:in es schnell zurückbekommt?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel) ist, sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet. Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes.
Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Wichtig: Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Haben Sie den Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden, können Sie sich auch an den Verkehrsbetrieb wenden.